Andere Sportarten sind noch stärker betroffen. Aber auch viele Hockeyvereine Klagen angesichts des Corona Lockdown über Mitgliederschwund, rückläufiges Beitragsaufkommen und Kürzung der ohnehin schwer erkämpften Sponsorengelder. Muss der Verein bei staatlich verordneten Stillstand des Sportbetriebes Kürzungen der Beiträge und außerordentliche Kündigungen bis hin zur Rückzahlung bereits vereinnahmter Mitgliedsbeiträge hinnehmen?